EU-Sanktionen gegen russische Staatsbürger.

Im Zusammenhang mit Sanktionen gegen Russland hat die EU erhebliche Einschränkungen geben Bankensektors betreffend russische Staatsbürger beschlossen.


Die Entgegennahme von Einlagen von russischen Staatsangehörigen oder von in Russland ansässigen bzw. niedergelassenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen ist – mit bestimmten Ausnahmen – verboten, sofern der Gesamtwert der Einlagen des Kunden pro Kreditinstitut den Betrag von 100.000 EUR übersteigt.


Daneben ist es verboten, diesem Personenkreis Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Wallets, Krypto-Konten oder der Kryptoverwahrung bereitzustellen, wenn der Gesamtwert der Kryptowerte pro Wallet, Konto oder Verwahrer 10.000 EUR übersteigt.


Was mit den bestehenden Kontenguthaben passiert und wie die Bankkonten an ihr Geld herankommen erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.